38. Landeskongress

Rostock

Liebe JuLis, sehr geehrte Fördermitglieder und Interessenten,

im Namen des Landesvorstandes lade ich euch herzlich zum 38. Landeskongress am Samstag, den 20. März 2021 ab 10.30 Uhr ein. Derzeit ist angedacht, ihn in Rostock stattfinden zu lassen.

Eine Präzisierung des Ortes kann aufgrund der Corona-Pandemie leider erst in Kürze erfolgen. Auch ist denkbar, dass wir den Kongress bei sich ändernden Verordnungen spontan ausfallen lassen müssen – hoffen wir aber das Beste.

Der 38. Landeskongress wird ein richtungsweisender sein: Wir wählen den Landesvorstand, der uns im Landtagswahlkampf koordinieren wird. Aufgrund der anstehenden Personalwahlen findet er als Präsenzveranstaltung statt. Nichtsdestotrotz sind uns eure Gesundheit und Sicherheit am wichtigsten. Beachtet daher bitte folgende Hygienemaßnahmen, um euch und andere zu schützen:

Achtet bitte darauf, beim Betreten des Saales eure Hände zu desinfizieren. Eine FFP2- oder OP-Maske ist während des gesamten Kongresses zu tragen. Ihr bekommt feste Sitze zugewiesen, die ihr bitte nur für Redebeiträge oder für den Besuch sanitärer Anlagen verlasst. Zwischen den Sitzen besteht ein ausreichender Abstand, den ihr bitte auch bei der freien Bewegung durch den stetig gelüfteten Raum wahrt. Getränke und Speisen muss sich jeder Anwesende selbst mitbringen – uns ist der Ausschank von behördlicher Seite untersagt. Ebenso müssen sich alle in Anwesenheitslisten für das Gesundheitsamt mit gültiger Anschrift eintragen. Solltet ihr Krankheitssymptome aufweisen, bleibt bitte zu Hause.

Trotz dieser Auflagen haben wir sicherlich einen schönen Kongress zur Einstimmung auf die bevorstehende Landtagswahl.

Bitte meldet euch im Vorfeld des Kongresses bei unserem Organisator Noah () an. Die Anmeldung ist weder verpflichtend noch verbindlich – sie erspart uns lediglich vor Ort Zeit, wenn es darum geht, euch als Mitglieder zu identifizieren und ausreichend Tische und Stühle bereitzustellen.

 

Der Landesvorstand schlägt euch folgende Tagesordnung vor:

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

TOP 3 Wahl des Tagungspräsidiums
TOP 3.1 Wahl eines/einer Tagungspräsidenten/-in
TOP 3.2 Wahl eines/einer stellvertretenden Tagungspräsidenten/-in
TOP 3.3 Wahl eines Protokollführers

TOP 4 Wahl einer Zählkommission

TOP 5 Beratung und Beschluss der Tagesordnung

TOP 6 Feststellung von Dringlichkeitsanträgen

TOP 7 Alex-Müller-Verfahren zur Bestimmung der Antragsreihenfolge

TOP 8 Grußworte

TOP 9 Bericht des Landesvorstandes
TOP 9.1 Bericht des Landesvorsitzenden
TOP 9.2 Bericht des Landesschatzmeisters
TOP 9.3 Aussprache

TOP 10 Bericht der Kassenprüfer

TOP 11 Entlastung des Landesvorstandes

TOP 12 Wahl eines neuen Landesvorstandes
TOP 12.1 Wahl des/der Landesvorsitzenden
TOP 12.2 Wahl des/der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Programmatik
TOP 12.3 Wahl des/der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Presse und
Öffentlichkeitsarbeit
TOP 12.4 Wahl des/der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Organisation
TOP 12.5 Wahl des/der Landesschatzmeisters/-in
TOP 12.6 Bestimmung der Anzahl der Beisitzer/-innen
TOP 12.7 Wahl der Beisitzer/-innen

TOP 13 Wahl der Delegierten zum Bundeskongress

TOP 14 Wahl der Ombudsmitglieder
TOP 14.1 Bestimmung der Anzahl der Ombudsmitglieder
TOP 14.2 Wahl der Ombudsmitglieder

TOP 15 Wahl zweier Kassenprüfer

TOP 16 Wahl zweier Stellvertreter/-innen zum Landesschiedgericht

TOP 17 Wahl des Spitzenkandidaten zur Landtagswahl 2021

TOP 18 Beratung von Satzungs-, Beitragsordnungs- und
Geschäftsordnungsänderungsanträgen

TOP 19 allgemeine Antragsberatung

TOP 20 Sonstiges

TOP 21 Schlusswort des/der Landesvorsitzenden

 

Bei allgemeinen Anträgen (TOP 19) beträgt die Frist zur Einreichung drei Wochen vor Beginn des Landeskongresses (also bis zum 27. Februar) gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Für Satzungsänderungsanträge u. Ä. (TOP 18) beträgt die Frist zur Einreichung drei Wochen vor Beginn des Landeskongresses (also bis zum 27. Februar) gemäß § 48 der Landessatzung.

Anträge, die ihr nach Ablauf dieser Frist stellt, sind Dringlichkeitsanträge. Sie werden allerdings nur behandelt, wenn die Dringlichkeit durch den Kongress festgestellt wird.

Sendet bitte sämtliche Anträge an unseren Landesprogrammatiker Julian ().

 

Hier findet ihr die Einladung noch einmal als PDF: Einladung 38. LaKo