Steuerungerechtigkeit beenden!

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern ein Ende der fortschreitenden kalten Enteignung durch die kalte Progression. Um die Bürger auch bei steueranpassungsunwilligen Mehrheiten nicht weiter zu belasten und damit keine Ungerechtigkeiten entstehen zu lassen, ist daher ein Instrument zu schaffen, um die Lohnsteuer automatisch an die Inflation anzupassen.   Es ist daher folgender Gesetzesvorschlag […]

Kostentragung im Arbeitsgerichtsprozess reformieren

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern sprechen sich für eine sachgerechtere Lösung der Kostenverteilung im Arbeitsgerichtsprozess aus. Hierzu wird § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes der aktuellen Fassung 12a ArbGG Kostentragungspflicht (1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten […]

Rechtsmissbrauch durch die DHU eindämmen

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dazu auf, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass der Deutschen Umwelthilfe e.V. die Fördermittel aus nationalen Töpfen und die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen werden. Außerdem soll auf europäischer Ebene darauf hingewirkt werden, dass auch die Fördermittel, die aus EU-Töpfen an die DUH fließen gestrichen […]

Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern eine Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); §7: Umfang des Entschädigungsanspruchs; Absatz drei; von: Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn […]

Smoke and drive!

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern eine Änderung des § 24a StVG. Absatz 1 ist folgendermaßen zu ergänzen: „Außerdem handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3 ng/ml oder mehr THC im Blut hat“ Außerdem ist aus der Anlage zu § 24a zu streichen „Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)“.

Die Unantastbarkeit der Bürgerrechte vor dem ausufernden Polizeistaat schützen!

Wir Junge Liberale Mecklenburg-Vorpommern sehen die Notwendigkeit für einen Rechtsstaat, der seine Bürger beschützt und seine Bürgerrechte verteidigt, dies gilt insbesondere für die unveräußerlichen Freiheitsrechte eines Menschen. Kein Verständnis haben wir für Versuche, die Freiheit des Einzelnen unter dem Vorwand der Sicherheit nicht verantwortbarem Maße einzuschränken. Wir denken hier insbesondere an das neue „Polizeiaufgabengesetz“ in […]

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