Steuerungerechtigkeit beenden!

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern ein Ende der fortschreitenden kalten Enteignung durch die kalte Progression. Um die Bürger auch bei steueranpassungsunwilligen Mehrheiten nicht weiter zu belasten und damit keine Ungerechtigkeiten entstehen zu lassen, ist daher ein Instrument zu schaffen, um die Lohnsteuer automatisch an die Inflation anzupassen.

 

Es ist daher folgender Gesetzesvorschlag einzureichen:

32c EStG

Anpassung der Einkommensteuertarife

(1) Die Deutsche Bundesbank berechnet die durchschnittliche Inflation der letzten zwölf Monate. Diese Berechnung gibt die Deutsche Bundesbank am 01. Juli eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt.

(2) Anhand der berechneten Inflation aus Absatz 1 passt die Deutsche Bundesbank die Steuergrenzwerte aus § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-5 EStG und die Kinderfreibeträge aus § 32 Abs. 6 EStG an. Die angepassten Steuergrenzwerte sowie Kinderfreibeträge werden durch die Deutsche Bundesbank am 01. Juli eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Folgeberechnungen beziehen sich auf die Berechnung des jeweiligen Vorjahres.

(3) Die in Absatz 2 genannten Werte haben Geltung vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Folgejahres.

Kostentragung im Arbeitsgerichtsprozess reformieren

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern sprechen sich für eine sachgerechtere Lösung der Kostenverteilung im Arbeitsgerichtsprozess aus.

Hierzu wird § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes der aktuellen Fassung

12a ArbGG

Kostentragungspflicht

(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. 2Vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluss der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. 3Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.

(2) Werden im Urteilsverfahren des zweiten und dritten Rechtszugs die Kosten nach § 92 Abs. 1 der Zivilprozessordnung verhältnismäßig geteilt und ist die eine Partei durch einen Rechtsanwalt, die andere Partei durch einen Verbandsvertreter nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 vertreten, so ist diese Partei hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten so zu stellen, als wenn sie durch einen Rechtsanwalt vertreten worden wäre. 2Ansprüche auf Erstattung stehen ihr jedoch nur insoweit zu, als ihr Kosten im Einzelfall tatsächlich erwachsen sind.

in folgende Fassung geändert

12a ArbGG

Kostentragungspflicht

Für Urteilsverfahren jeglicher Rechtszüge finden die Vorschriften der §§ 91 f. ZPO Anwendung.

Wirtschaftshilfen für China stoppen!

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern, Deutschland möge umgehend die Zahlung sämtlicher Entwicklungs- und Wirtschaftshilfen nach oder an die Volksrepublik China einstellen.

Dies gilt nicht für auf dem Gebiet der Volksrepublik China tätige Menschenrechtsorganisationen. 

Rechtsmissbrauch durch die DHU eindämmen

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten dazu auf, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass der Deutschen Umwelthilfe e.V. die Fördermittel aus nationalen Töpfen und die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen werden. Außerdem soll auf europäischer Ebene darauf hingewirkt werden, dass auch die Fördermittel, die aus EU-Töpfen an die DUH fließen gestrichen werden.

Sicherheit auf Landstraßen erhöhen

  1. Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern sprechen sich dafür aus, dass beim Neubau stark frequentiere Landstraßen ein dreispuriger Bau erfolgt, sodass die neu entstandene Mittelspur, abwechselnd in der Fahrtrichtung als Überholspur verwendet werden kann. Diese Fahrbahnverbreiterungen bewirken, dass das Passieren von liegengebliebenen oder abbiegenden PKW, landwirtschaftlichen Maschinen oder auch Fahrradfahrern sicherer wird. Der dreispurige Ausbau erfolgt nur dann, solange dies praktikabel durchführbar ist.
  2. Des Weiteren sprechen sich die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern dafür aus, dass für sämtliche Kraftfahrzeuge außerhalb von geschlossenen Ortschaften ganztags eine Pflicht dazu besteht mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Dies gilt auch für Fahrradfahrer, sofern sie die Fahrbahn oder einen räumlich nicht von der Fahrbahn getrennten Fahrradweg benutzen.

Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern eine Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); §7: Umfang des Entschädigungsanspruchs; Absatz drei; von:

  • Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
  • Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt.
  • Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
  • Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.

zu:

1.) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.

2.) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt.

3.) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Eine jährliche Anpassung von +2% soll durchgeführt werden.

4.) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.

Smoke and drive!

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern eine Änderung des § 24a StVG.

Absatz 1 ist folgendermaßen zu ergänzen: „Außerdem handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3 ng/ml oder mehr THC im Blut hat“

Außerdem ist aus der Anlage zu § 24a zu streichen „Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)“.