Befristungskarrieren an den Hochschulen

Die JuLis MV befürchten einen anhaltenden Verlust sehr gut qualifizierter Forscher an staatlichen Hochschulen in Richtung der Privatwirtschaft und ausländischer Hochschulen. Die arbeitsrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers sowie das auf Drittmitteln basierende System der Forschungsfinanzierung sind auch nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes weiterhin reformbedürftig. Wir stellen fest, dass

  • fehlende Karrierewege für junge Wissenschaftler mit einer realen Option auf unbefristete Beschäftigung zu einem deutlichen Verlust an Attraktivität der Forschung an staatlichen Einrichtungen geführt haben und dieser Zustand zu beheben ist
  • die Beschäftigung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen der Regelfall sein sollte
  • dauerhaft anfallende Tätigkeiten vermehrt durch dauerhaft beschäftigtes Personal durchgeführt werden sollten
  • Befristungen während einer Promotion oder Habilitation zweckmäßig ist und weder Promotion noch Habilitation zu einer Anschlussbeschäftigung führen müssen
  • die Regeln zur Befristung weiterer Konkretisierung bedürfen

Dazu muss unter anderem:

  • der Anteil der Grundfinanzierung gegenüber der Drittmittelfinanzierung erhöht werden um mehr Haushaltsstellen zu schaffen
  • die Projektfixierung der Finanzierung überdacht werden, da diese neuartige Ansätze aufgrund des Publikationsdruckes benachteiligt
  • die Schaffung unbefristeter Stellen auf Grundlage befristeter Finanzierung ermöglicht werden. Gegebenenfalls muss gleichzeitig der Kündigungsschutz reformiert werden
  • unbefristete Beschäftigung auch bei Mischfinanzierung möglich sein
  • die Ausgestaltung von Stellenplänen und Haushaltsführungserlassen flexibler werden
  • der Anteil der Professuren an dem gesamten wissenschaftlichen Personal erhöht werden

Die Privatwirtschaft zeigt, dass trotz geringerer Planbarkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eine Organisation der Forschung über unbefristete Beschäftigung problemlos möglich ist. Wir sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, die nötigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen.

Gleichzeitig kritisieren wir für junge Wissenschaftler schädliche Mentalitäten in der Forschungsgemeinschaft und der Privatwirtschaft. Dazu zählt

  • der stetige Anstieg des Anteils promovierter Wissenschaftler bei gleichzeitiger Herabsetzung der Anforderungen an die Kandidaten. Die Promotion sollte die Ausnahme sein, keinesfalls die Regel.
  • die Ausbildung von Wissenschaftlern ohne Berücksichtigung des realen Bedarfs
  • die langanhaltende Ungewissheit für junge Wissenschaftler, ob eine Karriere in der Forschung an staatlichen Einrichtungen möglich ist. Ein Berufseinstieg außerhalb der Hochschule ist ab Mitte 30 kaum mehr möglich
  • die fehlende Durchlässigkeit zwischen Hochschulen, staatlichen Forschungseinrichtungen und Privatwirtschaft. Fehlende Einstiegsmöglichkeiten in die Privatwirtschaft verschärfen die Befristungsproblematik an Hochschulen während fehlende Möglichkeiten der Rückkehr aus der Privatwirtschaft in die Hochschulen zum irreversiblen Verlust
    von hoch qualifiziertem Personal führt

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