Smoke and drive!

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern eine Änderung des § 24a StVG.

Absatz 1 ist folgendermaßen zu ergänzen: „Außerdem handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3 ng/ml oder mehr THC im Blut hat“

Außerdem ist aus der Anlage zu § 24a zu streichen „Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)“.

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