Steuerungerechtigkeit beenden!

Die Jungen Liberalen Mecklenburg und Vorpommern fordern ein Ende der fortschreitenden kalten Enteignung durch die kalte Progression. Um die Bürger auch bei steueranpassungsunwilligen Mehrheiten nicht weiter zu belasten und damit keine Ungerechtigkeiten entstehen zu lassen, ist daher ein Instrument zu schaffen, um die Lohnsteuer automatisch an die Inflation anzupassen.

 

Es ist daher folgender Gesetzesvorschlag einzureichen:

32c EStG

Anpassung der Einkommensteuertarife

(1) Die Deutsche Bundesbank berechnet die durchschnittliche Inflation der letzten zwölf Monate. Diese Berechnung gibt die Deutsche Bundesbank am 01. Juli eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt.

(2) Anhand der berechneten Inflation aus Absatz 1 passt die Deutsche Bundesbank die Steuergrenzwerte aus § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-5 EStG und die Kinderfreibeträge aus § 32 Abs. 6 EStG an. Die angepassten Steuergrenzwerte sowie Kinderfreibeträge werden durch die Deutsche Bundesbank am 01. Juli eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Folgeberechnungen beziehen sich auf die Berechnung des jeweiligen Vorjahres.

(3) Die in Absatz 2 genannten Werte haben Geltung vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Folgejahres.